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Institut für Erziehungswissenschaft

Wegleitung: Praktikum II bzw. Z

Umfang der Tätigkeit an Maturitätsschulen:

Ein Unterrichtsfach: Praktikum II-E:   
            15 Lektionen Hospitation, 25 Lektionen Unterricht

Zweites Unterrichtsfach: Praktikum II-Z:   
            10 Lektionen Hospitation, 20 Lektionen Unterricht

Wirtschaft+Recht: Praktikum II-W an einer kaufmännischen Berufsmaturitätsschule:             10 Lektionen Hospitation, 20 Lektionen Unterricht

Zusätzliches Unterrichtsfach: Praktikum Z:
           10 Lektionen Hospitation, 20 Lektionen Unterricht

 

0. Übersicht über Optionen im Rahmen des Praktikums II (und I)

Übersicht über Optionen im Rahmen des Praktikums II (und I)

Auf Antrag (vgl. Formular Praktikumsanmeldung) können folgende Optionen bewilligt werden. Bitte beachten Sie, dass sich die Wahlmöglichkeiten innerhalb eines Praktikums gegenseitig ausschliessen!

Studienprogramm 1 UF Reduziert Immersiv an BMS
Praktikum I ja ja* (max. 50%) nein
Praktikum II (II-E) nein ja* (max. 50%) ja (zu 100%)
Studienprogramm 2 UF Reduziert Immersiv an BMS
Praktikum I ja ja* (max. 50%) ja, ein Drittel

Praktikum II (II-Z)

nein

ja* (max. 50%)

nein

Studienprogramm W&R Reduziert Immersiv an BMS
Praktikum I ja ja* (max. 50%) nein

Praktikum II (II-W)

nein

ja* (max. 50%)

immer an BMS

*Entweder im Praktikum I oder im Praktikum II.

 

  • Immersionsunterricht

Studierende, welche das Modul Didaktik des Immersionsunterrichts an Maturitätsschulen Englisch (Angebot im Komplementären Studienprogramm: Wahlpflichtbereich Vertiefung Fachdidaktik) erfolgreich absolviert bzw. im Semester vor dem Praktikumssemester absolviert haben, können maximal die Hälfte des Praktikums II (oder I) im Rahmen von Immersionsunterricht absolvieren (vgl. Studienordnung § 35).

 

  • Berufspädagogische Zusatzqualifikation (BPZQ)

Studierende des Studienprogramms «Lehrdiplom für Maturitätsschulen mit einem Unterrichtsfach», welche die berufspädagogische Zusatzqualifikation erwerben, können das Praktikum II-E vollumfänglich an einer berufsbegleitenden Berufsmaturitätsschule (BMS) absolvieren (Studienordnung, § 42, Abs. 1). Bedingung für die Absolvierung von Praktikumsteilen an einer BMS ist, dass bei der Anmeldung zum Praktikum bereits mindestens zwei Module der berufspädagogischen Zusatzqualifikation abgeschlossen sind, bzw. dass diese vor Beginn des Praktikumsssemesters absolviert wurden.

Hinweis: Ein Antrag auf Reduktion ist für das Praktikum II bzw. Z nicht möglich, ein solcher kann nur für das Praktikum I gestellt werden.

1. Ziele und Inhalte

Ziele des Praktikums II bzw. Z

Das Praktikum II bzw. Z hat eine vertiefende Vorbereitung auf die Berufstätigkeit zum Ziel (vgl. Studienordnung § 41, § 43 bzw. § 44). Es bietet den Studierenden Gelegenheit, ihre Kompetenzen basierend auf bisherigen Erfahrungen und den im ersten Unterrichtspraktikum (Praktikum I) identifizierten Stärken und Entwicklungszielen gezielt weiter aufzubauen. Die Begleitung durch eine weitere Praktikumslehrperson und der teilnehmende Einblick in eine zusätzliche Schule eröffnen den Studierenden erweiterte Möglichkeiten für Erfahrungen und Entwicklungsprozesse vor dem Ausbildungsabschluss und ihrer eigenverantwortlichen Lehrtätigkeit.

Für Studierende mit mehr als einem Unterrichtsfach hat das Praktikum II bzw. Z zudem die Vorbereitung auf die Berufstätigkeit in diesem zweiten oder zusätzlichen Fach zum Ziel.

Inhalte und Aktivitäten im Praktikum II bzw. Z

Die Ziele des Praktikums II bzw. Z können durch folgende Aktivitäten erreicht werden:

I. Fachliches Wissen und Können
Die Studierenden

  • planen Unterricht ausgehend von Sachanalysen.

II. Allgemein- und fachdidaktisches Wissen und Können

Die Studierenden

  • orientieren sich am schulischen Lehrplan.
  • planen Lektionen und gehen dabei didaktisch begründet vor.
  • formulieren und verfolgen Lernziele.
  • erkunden die Voraussetzungen der zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler (Erfahrungen, Interessen, Vorwissen).
  • stellen den Schülerinnen und Schülern kognitiv aktivierende Aufgaben.
  • erproben Verfahren zur Leistungserhebung, analysieren Leistungsnachweise der Schülerinnen und Schüler und ziehen Folgerungen für den nachfolgenden Unterricht.
  • untersuchen auftretende Fehlauffassungen der Schülerinnen und Schüler und planen lernförderliche Interventionen.

III. Pädagogisch-psychologisches Wissen und Können
Die Studierenden

  • führen Klassen, erproben Kommunikationsstrategien, interagieren mit Gruppen und gehen pädagogisch begründet mit allfälligen Störungen um.
  • erteilen kognitiv aktivierenden Unterricht.
  • nutzen Verfahren und Methoden, um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und ihre Lernprozesse anzuregen.
  • setzen sich mit den individuellen Lernprozessen und fachspezifischen Lernstrategien der Schülerinnen und Schüler auseinander.
  • erproben unterschiedliche Formen von Unterrichtsgesprächen (z.B. informierender Unterrichtseinstieg, Kurzvorträge mit anschliessender Diskussion, Fragetechnik, Diskussionen usw.).
  • setzen unterschiedliche Arten von Feedback ein (z.B. Rückmeldungen zu Beiträgen von Schülerinnen und Schülern, Fehleranalysen, Analysen gelingender Lösungswege usw.).
  • befassen sich mit allfälligen Schwierigkeiten einzelner Schülerinnen und Schüler.

IV. Professionelle Selbstregulation, Kooperation, Reflexion
Die Studierenden

  • setzen sich bewusst Entwicklungsziele.
  • verhalten sich im Unterricht situationsgerecht und rollengemäss.
  • orientieren sich an ethischen Standesregeln im Umgang mit Schülerinnen und Schülern und weiteren schulischen Akteuren Berufseignungsabklärung im Lehrdiplomstudium für Maturitätsschulen (PDF, 51 KB)
  • setzen sich mit Fragen des Selbstmanagements und der Selbstfürsorge auseinander.
  • führen mit der Praktikumslehrperson Vorbesprechungen zur Unterrichtsplanung durch und reflektieren ausgewählte Unterrichtssequenzen.

2. Rahmenbedingungen, Umfang und Dauer

Studierende mit einem Unterrichtsfach (Praktikum II-E)

Das Praktikum II für Studierende mit einem Unterrichtsfach umfasst 40 Lektionen und erstreckt sich über maximal acht Wochen. In dieser Zeit sollen mindestens 25 Lektionen unterrichtet und maximal 15 Lektionen hospitiert werden (vgl. Studienordnung § 41).
Das Modul «Praktikum II-E» entspricht 6 ECTS Credits.

  • Besonderes zum Praktikum II-E
    • Maximal 15 der unterrichteten und maximal 10 der hospitierten Lektionen können im Rahmen einer aktiven Beteiligung an einer Studienwoche, an einer Exkursion oder an einem fächerübergreifenden Projekt der Praktikumsklasse(n) erbracht werden, sofern von dieser Möglichkeit nicht bereits im Praktikum I Gebrauch gemacht wurde (vgl. Studienordnung § 42, Abs. 2). Die aktive Beteiligung besteht in der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Aufträgen und in der Übernahme einzelner Unterrichtssequenzen. Die Anzahl der als erteilt anrechenbaren Lektionen liegt im Ermessen der Praktikumslehrpersonen. Empfohlen wird die Anrechnung von maximal drei Lektionen erteilten Unterrichts pro Tag in einer Studienwoche bzw. von zwei Lektionen pro Tagesexkursion. Die sonstige Beteiligung kann mit zwei bis maximal drei hospitierten Lektionen honoriert werden.

Studierende mit Unterrichtsfach «Wirtschaft und Recht» (Praktikum II-W)

Das zweite Praktikum im Unterrichtsfach «Wirtschaft und Recht» findet an einer kaumännischen Berufsfachschule statt und entspricht in Umfang und Rahmenbedingungen dem Praktikum im zweiten bzw. im zusätzlichen Fach (vgl. Studienordnung § 43).
Das Modul «Praktikum II-W» entspricht 4 ECTS Credits.

Studierende mit zwei Unterrichtsfächern (Praktikum II-Z) sowie
Studierende mit zusätzlichem Unterrichtsfach (Praktikum Z)

Das Unterrichtspraktikum im zweiten bzw. im zusätzlichen Fach umfasst 30 Lektionen und dauert maximal sechs Wochen. In dieser Zeit sollen mindestens 20 Lektionen unterrichtet und maximal 10 Lektionen hospitiert werden (vgl. Studienordnung § 44 und § 46).
Das Modul «Praktikum II-Z» bzw. «Praktikum Z» entspricht 4 ECTS Credits.

Zeitliche Ressourcen der Studierenden

Ein gutes Gelingen des Unterrichtspraktikums setzt ausreichende zeitliche Ressourcen nicht nur zur Unterrichtsvorbereitung, sondern auch für Vor- und Nachbesprechungen voraus. Daher verpflichten sich die Studierenden, ihre weitere Arbeitstätigkeit während des Praktikums auf einen Umfang von höchstens 50 Stellenprozente einzuschränken.

Die Studierenden nehmen terminliche Absprachen vor, die neben den zu beobachtenden und den durchzuführenden Lektionen auch Zeitfenster für Vor- und Nachbesprechungen sowie für die Schlussbesprechung umfassen.

Betreuung durch Praktikumslehrpersonen

Die unterrichteten Lektionen können von einer oder zwei Praktikumslehrpersonen betreut werden. Die hospitierten Lektionen können bei weiteren Lehrpersonen besucht werden.

3. Begleitung mit Unterrichtsbesprechungen

Erstgespräch

Vor dem Praktikum II besprechen die Praktikumslehrperson und die Studentin bzw. der Student in einem Erstgespräch die Voraussetzungen für und die Erwartungen an das Praktikum II. In der Planung berücksichtigen sie die Standortbestimmung aus dem Praktikum I (DOCX, 46 KB). Studierende mit einem Zusatzfach führen vor dem Unterrichtspraktikum eine erfahrungsbasierte Standortbestimmung durch (vgl. «Standortbestimmung vor dem Unterrichtspraktikum im zusätzlichen Unterrichtsfach»).

Vor- und Nachbesprechungen

Zur Unterstützung des Lernens der Studierenden besprechen die Praktikumslehrperson und der bzw. die Studierende einzelne Lektionen oder Lektionssequenzen insbesondere zu Beginn des Praktikums. Besonders lernförderlich sind Vorbesprechungen zur gemeinsamen Planung von Unterricht. Ebenfalls von grosser Bedeutung sind Nachbesprechungen der Lektionen (Hervorhebung des Gelungenen, Reflexion einzelner verbesserungswürdiger Punkte, Folgerungen für die nächste Lektion).

Die Unterrichtsbesprechungen erfolgen auf der Grundlage einer schriftlichen Lektionsplanung oder eines Lektionsentwurfs und von Materialien, die im Unterricht eingesetzt wurden oder entstanden sind. Im Dokument Leitfragen zur Planung und Reflexion von Unterricht (PDF, 156 KB) werden Anregungen zu möglichen Leitfragen für die Vor- und Nachbesprechungen der Lektionen angeboten.

Im Laufe des Praktikums II bwz. Z sollen einzelne Gespräche auch unter Einbezug der Beurteilungskriterien der berufspraktischen Prüfung (PDF, 117 KB) geführt werden.

Adaptive Begleitung

Die Praktikumslehrpersonen unterstützen die Eigeninitiative der Studierenden und lassen sie Lehr- und Lernformen erproben, die sie während ihrer erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Ausbildung kennen gelernt haben.
Bei weiter fortgeschrittenen Studierenden werden die Intensität und die Häufigkeit der Besprechungen angemessen reduziert.

Schlussbesprechung

Nach dem Praktikum II findet innerhalb eines Monats eine Schlussbesprechung statt. Diese erfolgt u.a. mit Bezug auf Elemente der Standortbestimmungen der Studierenden sowie auf den Bericht der Praktikumslehrperson (vgl. nächsten Abschnitt «Dokumentation»).

4. Dokumentation

Das Praktikum II bzw. Z wird sowohl von den Studierenden (Standortbestimmung vor und nach dem Praktikum II bzw. Z) als auch von der Praktikumslehrperson (Praktikumsbericht) dokumentiert.

Standortbestimmung vor dem Praktikum II bzw. Z

Vor Beginn des Praktikums II überprüfen die Studierenden, ob die am Ende des Praktikums I in der  Standortbestimmung nach dem Praktikum I im Hinblick auf das Praktikum II (DOCX, 46 KB) dokumentierten Kompetenzen und Entwicklungsziele nach wie vor aktuell sind, und passen diese gegebenenfalls an. Studierende mit einem zusätzlichen Unterrichtsfach führen vor dem Praktikum Z eine erfahrungsbasierte Standortbestimmung (DOCX, 45 KB) durch.
Diese Standortbestimmung wird im Praktikum II bzw. Z angemessen berücksichtigt.

Standortbestimmung nach dem Praktikum II bzw. Z

Nach dem Praktikum II nehmen die Studierenden erneut eine Standortbestimmung vor  (Standortbestimmung nach dem Praktikum II (DOCX, 45 KB) bzw. nach dem Praktikum Z (DOCX, 44 KB)). Sie verfassen diese Standortbestimmung im Hinblick auf die im zweiten Unterrichtspraktikum wahrgenommenen Stärken und Schwächen und reflektieren mögliche Entwicklungsziele für ihre Tätigkeit im Lehrberuf.

Praktikumsbericht der Praktikumslehrperson

Die Praktikumslehrperson verfasst einen Praktikumsbericht zum Praktikum II anhand der im Formular zum Praktikumsbericht (PDF, 281 KB)(Word-Version) aufgeführten Aspekte. Das Formular selber dient – ausgefüllt und von beiden Seiten unterschrieben – als Deckblatt für den ausformulieren Bericht.
Der Bericht zeigt auf, welche Inhalte die Studierenden unterrichtet haben, worin die Stärken des erteilten Unterrichts bestehen und auf welche Kompetenzbereiche die weitere Entwicklung fokussieren sollte. Der Praktikumsbericht bezieht sich auf im Rahmen des Praktikums II angesprochene Themen und wird den Studierenden anlässlich des Schlussgesprächs vorgelegt. Er wird sowohl von den Studierenden als auch von deren Praktikumslehrperson unterzeichnet. Die Studierenden bestätigen damit ihre Kenntnisnahme.

Adressatinnen und Adressaten des Praktikumsberichts

Der Bericht richtet sich an die Ausbildungsverantwortlichen des Studiengangs LfM, insbesondere an die Dozierenden für Fachdidaktik, und an die Studierenden. In Fällen, in denen der Erfolg der Ausbildung infrage gestellt ist, bildet der Praktikumsbericht eine wichtige Grundlage für die Beratung und die Leistungsbeurteilung.
Der Praktikumsbericht sollte ausschliesslich zu Ausbildungszwecken (und nicht als Beilage von Bewerbungen) verwendet werden.
Die Praktikumslehrperson schickt den Praktikumsbericht an die Administration der Abteilung LLBM, welche die Unterlagen zur Kenntnisnahme an die zuständige Dozentin bzw. an den zuständigen Dozenten für Fachdidaktik weiterleitet.

5. Bestehenskriterien für das Praktikum II bzw. Z

Der Leistungsnachweis zum Unterrichtspraktikum besteht in der bestätigten Hospitation, der Planung und Durchführung der Lektionen, in den diesbezüglichen Besprechungen mit den Praktikumslehrpersonen und in der Selbstreflexion zur Standortbestimmung (vgl. Vorlesungsverzeichnis). Bei der Entscheidung über das Bestehen sind die nachfolgenden Anforderungen zu berücksichtigen:

Die Studentin bzw. der Student

  • absolviert das Praktikum zuverlässig (hält sich an Abmachungen, ist pünktlich, reserviert genügend Zeit für Vor- und Nachbereitung und Besprechungen des Unterrichts, zeigt Interesse an Rückmeldungen usw.).
  • hat sich intensiv mit den fachlichen Themen auseinandergesetzt.
  • ist in der Lage, fachliche Inhalte zu strukturieren und zu vernetzen (Sachanalyse).
  • kann fachliche Inhalte auf die Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler abstimmen.
  • kann Lernziele formulieren und im Unterricht verfolgen.
  • stellt verständliche, motivierende und kognitiv aktivierende Aufgaben.
  • wählt zielführende didaktische Methoden und Sozialformen.
  • verfügt über geeignete Formen der Ergebnissicherung und Leistungskontrolle.
  • steht in gutem Kontakt mit der Klasse und mit einzelnen Schülerinnen und Schülern.
  • führt die Klasse rollengemäss, auch unter Einhaltung berufsethischer Standesregeln.
  • interveniert bei Störungen angemessen.
  • drückt sich sprachlich korrekt und verständlich aus.
  • führt lernförderliche Gespräche im Unterricht.
  • vermag den Unterricht, den Umgang mit der Klasse sowie die eigene Arbeitsweise kritisch-konstruktiv zu reflektieren und, wo nötig, Anpassungen vorzunehmen.
  • berücksichtigt Erkenntnisse aus den Besprechungen mit der Praktikumslehrperson und lässt diese erkennbar in die eigene Unterrichtsplanung und -gestaltung einfliessen.
  • berücksichtigt die Standortbestimmung aus dem Praktikum I mit den dort formulierten Entwicklungszielen.

6. Organisation und Zuteilung

Anmeldung

Das Praktikum II findet nach dem erfolgreichen Abschluss der Module «Fachdidaktik I», «Fachdidaktik  II» und «Übungslektionen» sowie nach bestandenem Praktikum I statt.
Das Praktikum Z findet nach Abschluss der Module «Fachdidaktik I», «Fachdidaktik  II» und «Übungslektionen» statt.

Die Studierenden melden sich per Anmeldeformular (siehe Spalte rechts) bei der Administration zum Praktikum an – die Anmeldung kann für die Praktika I und II gleichzeitig erfolgen:

  • Praktikum im Frühjahrssemester (möglicher Zeitraum: Februar bis Juli): Anmeldung bis spätestens am 15. Dezember.
  • Praktikum im Herbstsemester (möglicher Zeitraum: August bis Januar): Anmeldung bis spätestens am 15. Juni.

Das Modul «Praktikum II» bzw. «Praktikum Z» muss von den Studierenden regulär gebucht werden.

Zuteilung

Die Praktikumslehrpersonen werden von der Abteilung LLBM vermittelt. Die Dozierenden für Fachdidaktik haben ein Vorschlagsrecht für die Zuteilung ihrer Studierenden zu einer Praktikumslehrperson. Die Studierenden können Wünsche hinsichtlich des Schulortes, des Zeitraums und der Praktikumslehrperson anbringen, die geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Das Praktikum II bzw. Z darf grundsätzlich nicht an den Schulen stattfinden, an denen die Studentin / der Student selbst zur Schule gegangen ist, gegenwärtig unterrichtet bzw. bereits länger als insgesamt ein Semester unterrichtet hat. Das Praktikum II wird in der Regel nicht bei derselben Praktikumslehrperson absolviert wie das Praktikum I (vgl. Studienordnung § 36).

Kontaktaufnahme

Die Studentin bzw. der Student nimmt umgehend nach der Zuteilung Kontakt mit der Praktikumslehrperson auf, um erste Terminabsprachen zu treffen und ein Erstgespräch zu vereinbaren.

7. Vorgehen bei Schwierigkeiten

Treten während des Praktikums II bzw. Z Schwierigkeiten auf, soll frühzeitig mit der verantwortlichen Dozentin bzw. mit dem verantwortlichen Dozenten für Fachdidaktik das Gespräch gesucht werden (vgl. Vorgehen bei Schwierigkeiten während der berufspraktischen Ausbildung (PDF, 54 KB)).

Die Kontaktaufnahme kann durch die Praktikumslehrperson oder die Studentin bzw. den Studenten erfolgen.

8. Rechtsgrundlagen

Die verbindlichen Rechtsgrundlagen für das Praktikum II bzw. Z sind in der Studienordnung zum Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» in den §§ 41 bis 46 festgehalten.

 

Diese Wegleitung wurde im Januar 2016 verfasst und am 3. Februar 2016 publiziert. Letzte Änderungen:

- 07.07.21: Integration der berufsethischen Standesregeln in die Praktikumsziele

- 21.6.21: Anpassung der Verweise auf die neuen Rechtsgrundlagen LfM (Rahmenverordnung und Studienordnung).

- 13.6.16: Neue Version der Formulare zur Standortbestimmung
- 11.6.16: sprachliche Präzisierung, Vereinheitlichung des Layouts der Merkblätter