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Institut für Erziehungswissenschaft

Wegleitung: Übungslektionen

Umfang der Tätigkeit an Maturitätsschulen:
allgemein:               5 Lektionen Hospitation und 5 Lektionen Unterricht pro Fach
Wirtschaft+Recht: 10 Lektionen Hospitation, 10 Lektionen Unterricht

 

1. Ziele und Inhalte

Ziel beim Erteilen von mindestens fünf Lektionen ist es, erste eigene Unterrichtserfahrungen zu sammeln und Bezüge zur fachwissenschaftlichen, erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Ausbildung herzustellen (vgl. Studienordnung § 32 Abs. 1).

Die Zielsetzungen können mit Blick auf einzelne der folgenden Aspekte erreicht werden:

I. Fachliches Wissen und Können

Die Studierenden

  • führen Sachanalysen durch und besprechen sie mit der Übungslehrperson.

II. Allgemein- und fachdidaktisches Wissen und Können

Die Studierenden

  • führen didaktische Analysen durch.
  • formulieren Lernziele und erproben Wege zu deren Erreichung und Überprüfung.
  • entwickeln und erproben lernförderliche Aufgaben.
  • planen einzelne Lektionen und führen diese durch.
  • reflektieren das eigene Auftreten.

III. Pädagogisch-psychologisches Wissen und Können

Die Studierenden

  • stellen Wissensstrukturen lernförderlich dar.
  • erproben das Führen von lernförderlichen Unterrichtsgesprächen.
  • erproben Verfahren und Methoden, um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und ihre Lernprozesse anzuregen.

IV. Professionelle Selbstregulation, Kooperation, Reflexion

Die Studierenden

  • sammeln erste Erfahrungen mit der Rolle als Lehrperson. Sie orientieren sich an ethischen Standesregeln im Umgang mit Schülerinnen und Schülern und weiteren schulischen Akteuren.
  • besprechen die Lernziele, ihre Unterrichtsplanung und die Lektionen mit der Übungslehrperson.

2. Rahmenbedingungen, Umfang und Dauer

Die Studierenden unterrichten mindestens fünf Lektionen und hospitieren in den verbleibenden der insgesamt zehn Übungslektionen bei der Übungslehrperson bzw. den Übungslehrpersonen. Das Modul entspricht 2 ECTS Credits (vgl. die Informationen im Vorlesungsverzeichnis UZH und die entsprechende Einträge in den Modulkatalogen (Link folgt) (gemäss Studienordnung § 32); dort finden sich auch die Informationen zu den Bedingungen im Unterrichtsfach «Wirtschaft und Recht»).

Wesentlich sind sorgfältige Vorbereitungen (Vorbesprechungen, schriftliche Planungen) und Nachbereitungen (Evaluation und Reflexion) der beobachteten und erteilten Übungslektionen.

Die Übungslektionen finden über mindestens zwei bis drei Wochen verteilt statt.

3. Begleitung

Eine sorgfältige Begleitung der ersten Schritte in der Berufspraxis ist für den Erfolg der Ausbildung der Studierenden von grosser Bedeutung. Daher werden die Übungslektionen eingehend besprochen, sowohl vor der Lektion (Aufgabenstellungen, Lernziele, Medieneinsatz, Lektionsentwurf der Studierenden) als auch danach (Hervorhebung des Gelungenen, Reflexion einzelner verbesserungswürdiger Punkte, Folgerungen für die nächste Lektion).

Im Dokument Leitfragen: Planung und Reflexion von Unterricht (PDF, 156 KB) werden Anregungen zu möglichen Leitfragen für die Vor- und Nachbesprechungen der Lektionen angeboten.

4. Dokumentation

Die Übungslehrperson schreibt einen Bericht (Umfang: eine halbe bis ganze A4-Seite) zu den in ihrem Unterricht erteilten Übungslektionen, den sie der Studentin bzw. dem Studenten sowie der zuständigen Dozentin bzw. dem zuständigen Dozenten für Fachdidaktik zustellt. Aus dem Bericht geht hervor, in welchen Klassen, zu welchen Themen und auf welche Weise die Studentin bzw. der Student unterrichtet hat. Der Bericht ist im Sinne einer fördernden Rückmeldung zu verfassen und soll die Studierenden dazu ermutigen, ihre Stärken auszubauen und weitere Entwicklungsschritte zu planen.

Weitere Hinweise:

  • Die Dozierenden für Fachdidaktik teilen der SAP-Fachreferentin des Lehrdiplomstudiengangs mit, ob die Übungslektionen erfolgreich absolviert worden sind.
  • Die Übungslehrperson informiert die Administration der Abteilung LLBM mit dem Abrechnungsformular (PDF, 162 KB) über die abgeschlossene Arbeit.

5. Bestehenskriterien

Das Modul ist bestanden, wenn die fünf erteilten Lektionen zuverlässig durchgeführt und insgesamt als genügend beurteilt wurden. Bei der Beurteilung werden folgende Punkte berücksichtigt:

  • fachliche Korrektheit,
  • anregende Lehr- und Lernumgebung,
  • produktive Lernprozesse,
  • rollengemässes Verhalten unter Berücksichtigung von ethischen Standesregeln,
  • Reflexion.

Als genügend gelten Übungslektionen, in denen die Studierenden ihren Unterricht auf der Grundlage von durchdachten und mit der Übungslehrperson vorbesprochenen Unterrichtsplanungen fachlich korrekt durchführen. Dabei soll – zumindest in Ansätzen erkennbar – eine anregende Lehr- und Lernumgebung für Schülerinnen und Schüler gestaltet werden und es sollen produktive Lernprozesse ausgelöst werden. Zudem wird erwartet, dass die Studierenden ihren Unterricht kritisch reflektieren und ihre Erkenntnisse in den nachfolgenden Lektionen umzusetzen versuchen. Darüber hinaus wird erwartet, dass sich die Studierenden grundlegende berufsethische Standesregeln aneignen und sich dementsprechend verhalten (Berufseignungsabklärung im Lehrdiplomstudium für Maturitätsschulen (PDF, 51 KB))

Gelingt es der Studentin / dem Studenten nicht, den oben genannten Anforderungen zu entsprechen, muss die Dozentin bzw. der Dozent für Fachdidaktik beigezogen werden. Diese bzw. dieser entscheidet gemeinsam mit der Übungslehrperson – in der Regel auf der Grundlage des Berichts zu den Übungslektionen –, ob das Modul «Übungslektionen» bestanden ist oder vollständig wiederholt werden muss (Nichtbestehen). Das Modul «Übungslektionen» kann einmal wiederholt werden.

Treten in Bezug auf die oben genannten Anforderungen gravierende Schwierigkeiten auf, soll frühzeitig mit der verantwortlichen Dozentin bzw. dem verantwortlichen Dozenten für Fachdidaktik das Gespräch gesucht werden (vgl. Vorgehen bei Schwierigkeiten während der berufspraktischen Ausbildung (PDF, 54 KB)).

Die Kontaktaufnahme kann durch die Übungslehrperson oder die Studentin bzw. den Studenten erfolgen. Wird das Praktikum abgebrochen, gilt es als nicht erfüllt und somit als nicht bestanden

6. Organisation und Zuteilung

Voraussetzung

Das Modul «Übungslektionen» wird im Rahmen der fachdidaktischen Ausbildung – in der Regel parallel zu den Modulen «Fachdidaktik I» und «Fachdidaktik II» – absolviert. Es kann entweder parallel zur «Fachdidaktik I» oder zur «Fachdidaktik II» gebucht werden.

Zuteilung

Nach Möglichkeit ist darauf zu achten, dass die Studierenden Einblick in untere wie auch obere Klassen der Maturitätsschule erhalten und dort auch erste eigene Unterrichtserfahrungen sammeln können.

Die Organisation der Übungslektionen liegt in der Verantwortung der Dozierenden für Fachdidaktik. Sie legen fest, bei welcher Übungslehrperson und zu welchem Zeitpunkt die Übungslektionen stattfinden.

7. Rechtsgrundlagen

Die verbindlichen Rechtsgrundlagen für die Übungslektionen sind in der Studienordnung zum Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» in den §§ 32 und 33 festgehalten. Relevante Informationen finden sich im Vorlesungsverzeichnis und in den entsprechenden Modulkatalogen (Link folgt).

 

Diese Wegleitung wurde im Januar 2016 verfasst und am 3. Februar 2016 publiziert. Letzte Änderungen:

-07.07.21: Integration berufsethischer Standesregeln in die Praktikumsziele und die Bestehenskriterien

- 21.6.21: Anpassung der Verweise auf die neuen Rechtsgrundlagen LfM (Rahmenverordnung und Studienordnung).
- 11.6.16: sprachliche Präzisierung, Vereinheitlichung des Layouts der Merkblätter

Weiterführende Informationen

Formulare für Lehrpersonen

Bericht: Für den Bericht zu den Übungslektionen gibt es kein standardisiertes Formular.
Abrechnung: Diese erfolgt über das Abrechnungsformular.