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Institut für Erziehungswissenschaft

Anpassung der Rechtsgrundlagen im Master Major Erziehungswissenschaft, Schwerpunkt A: Erziehungswissenschaft

Diese Informationen betreffen nur Studierende des Master Major-Studienprogramms Erziehungswissenschaft mit dem generalistischen Schwerpunkt A: Erziehungswissenschaft, die Ihr Studium in diesem Fach zwischen HS 2019 und HS 2022 aufgenommen haben.

Bei den Rechtsgrundlagen des Master Major Erziehungswissenschaft mit dem generalistischen Schwerpunkt A: Erziehungswissenschaft musste eine geringfügige Korrektur vorgenommen werden, die den Anhang der Studienordnung betrifft. Sie finden das aktualisierte Dokument auf der  Webseite zu den Rechtsgrundlagen der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Diese Änderung, welche nachfolgend erläutert wird, gilt per 1. Februar 2023.

Die beiden Teilregeln (Regel 1 und Regel 2) bei den Bestehensvoraussetzungen in den fünf Schwerpunktmodulgruppen «Inklusive Pädagogik», «Bildung, Kultur und Politik», «Bildung und Arbeitswelt», «Sozialpädagogik und Sozialisation» und «Schule, Unterricht und Didaktik» wurden zu einer Regel zusammengefasst und sprachlich umformuliert.

Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die bestehende Programmstruktur und die Wahlmöglichkeiten in den fünf Schwerpunktmodulgruppen. Sie müssen – wie bisher – insgesamt 30 ECTS Credits innerhalb der fünf genannten Schwerpunktmodulgruppen erwerben. Von diesen 30 ECTS Credits müssen mindestens 18 ECTS Credits an Wahlpflichtmodulen aus mindestens drei  Schwerpunktmodulgruppen belegt werden. Dies entspricht je einem Wahlpflichtmodul à 6 ECTS Credits in drei verschiedenen Schwerpunktmodulgruppen. Die verbleibenden 12 ECTS Credits können Sie durch Wahlpflicht- oder Wahlmodule nach Wahl aus allen fünf Schwerpunktmodulgruppen erwerben.

Alle anderen Bestehensvoraussetzungen auf den einzelnen Modulgruppen bleiben unverändert. Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Programmkoordination gerne zur Verfügung.