Anpassung der Rechtsgrundlagen im Bachelor Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie
Diese Informationen betreffen nur Studierende des Bachelor-Studienprogramms Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie, die Ihr Studium in diesem Fach vor HS20 aufgenommen haben.
In den Rechtsgrundlagen des Bachelor Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie mussten geringfügige Korrekturen vorgenommen werden, die den Anhang der Studienordnung sowie das Mustercurriculum betreffen. Sie finden die aktualisierten Dokumente auf der Webseite zu den Rechtsgrundlagen der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Diese Änderungen, welche Sie nachfolgend aufgelistet finden, gelten per 1. August 2020:
- Die Bestehensvoraussetzungen in der Modulgruppe "Teilgebiete der Erziehungswissenschaft" wurden angepasst und es müssen in dieser Modulgruppe neu mindestens 18 ECTS Credits (statt 12 ECTS Credits) erworben werden.
- Die Bestehensvoraussetzungen in der Modulgruppe "Fachwissenschaftliche Vertiefung" wurden angepasst und es müssen in dieser Modulgruppe neu mindestens 6 ECTS Credits (statt 12 ECTS Credits) absolviert werden.
Alle anderen Bestehensvoraussetzungen auf den einzelnen Modulgruppen bleiben unverändert.
Bitte beachten Sie bei der weiteren Studienplanung die geänderten Bestehensvoraussetzungen, sodass Sie diese bis zum Studienabschluss erfüllen können. Sind Sie in Ihrem Studium schon so weit fortgeschritten, dass Sie die alten Bestehensvoraussetzungen bereits erfüllen und eine Graduierung nach neuen Bestehensvoraussetzungen nur teilweise möglich ist, wenden Sie sich bitte an die zuständige Programmkoordinatorin, damit in begründeten Ausnahmefällen eine individuelle Lösung erarbeitet werden kann. Allfällige Fragen zu den geänderten Bestehensvoraussetzungen richten Sie bitte ebenfalls an die zuständige Programmkoordinatorin.
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