Leistungsnachweise & Abschluss
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Termine für schriftliche Modulprüfungen
Abmeldung von Modulprüfungen und Leistungsnachweisen
Abmeldung von Modulprüfungen
Eine Abmeldung von Modulprüfungen ist gemäss § 25 der RVO nur bei gültigen und belegbaren Verhinderungsgründen (wie z. B. Krankheit) möglich. Die Abmeldung von der Modulprüfung ist über die App "Meine Anträge" im Studierendenportal zu beantragen. Der Antrag, dem in jedem Fall ein Beleg für den Verhinderungsgrund (z. B. Arztzeugnis) anzufügen ist, hat unmittelbar nach Kenntnis des Verhinderungsgrundes und bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Prüfungstermin zu erfolgen. Werden diese Regelungen nicht eingehalten, gilt die Modulprüfung als nicht bestanden.
Abmeldung von Leistungsnachweisen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken
Wenn bei einem Leistungsnachweis, der sich über einen längeren Zeitraum erstreckt (z. B. schriftliche Arbeit, schriftliche Dokumentation im Lernprozess, etc.), vor dem Ablauf des Abgabetermins ein Verhinderungsgrund eintritt, kann
- entweder ein Gesuch um Abmeldung vom Leistungsnachweis gemäss § 25 Abs. 1 RVO oder
- ein Gesuch um Erstreckung der Abgabefrist gemäss § 25 Abs. 2 RVO eingereicht werden.
Ein Gesuch um Abmeldung vom Leistungsnachweis muss unmittelbar nach Kenntnis des Verhinderungsgrundes und bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem geltenden Abgabetermin über die App "Meine Anträge" im Studierendenportal gestellt werden. Dem Gesuch ist zwingend ein Beleg für den Verhinderungsgrund (z. B. Arztzeugnis) anzufügen. Werden diese Regelungen nicht eingehalten, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden.
Ein Gesuch um Erstreckung der Abgabefrist muss gemäss § 20 Abs. 3 der StO hingegen bis spätestens zum für den Leistungsnachweis geltenden Abgabetermin per Mail an die Master-Programmkoordination gerichtet werden. Auch in diesem Fall ist innerhalb von fünf Arbeitstagen zwingend ein Beleg für den Verhinderungsgrund (z. B. Arztzeugnis) einzureichen. Die Master-Programmkoordination kann für die Prüfung des Gesuchs die Einreichung des (unvollendeten) Leistungsnachweises verlangen. Eine Erstreckung der Abgabefrist kann nur maximal bis zu dem Zeitpunkt gewährt werden, an welchem der Leistungsnachweis noch für die Aufnahme im Leistungsausweis des laufenden Semesters bewertet werden kann. Werden diese Regelungen nicht eingehalten, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden.
Abmeldung von Leistungsnachweisen in Psychologie-Modulen im Master Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie
Bezüglich der Abmeldung von Leistungsnachweisen in Psychologie-Modulen im Master Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle des Psychologischen Instituts.
Wiederholbarkeit von Modulen
Nicht bestandene Pflicht- und Wahlpflichtmodule können bei der nächsten Durchführung jeweils einmal wiederholt werden. Wahlmodule können nicht wiederholt werden, da sie einmalig angeboten werden. Bezüglich der Wiederholbarkeit der Module informieren die programmspezifischen Modulkataloge sowie das Vorlesungsverzeichnis.
Bitte beachten Sie, dass ein zweimaliges Nichtbestehen eines Pflichtmoduls zu einer Fachsperre in all jenen Studienprogrammen führt, welche das Modul als Pflichtmodul enthalten.
Diese Regelung gilt auch für Studierende, die sich fristgerecht und gemäss Vorgabe von einer Modulprüfung oder einem Leistungsnachweis in einem Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul abmelden.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Master-Programmkoordination.
Kommunikation der Prüfungsergebnisse
Prüfungsergebnisse werden weder per Telefon noch per E-Mail kommuniziert. Sobald die Bewertungen der Leistungsnachweise am Ende eines Semesters ins System eingegeben worden sind, können die Ergebnisse in der persönlichen Leistungsübersicht im Studierendenportal online eingesehen werden.
Mastermodul Abschlussprüfung
Die Anmeldung zum Mastermodul „Abschlussprüfung“ erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
- Das Modul „Abschlussprüfung“ muss von den Studierenden während den regulären Buchungsfristen selbstständig gebucht werden.
- Die Studierenden melden sich bis spätestens zum Buchungsende online über das folgende, IfE-interne Online-Anmeldeformular an:
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Modul Abschlussprüfung (PDF, 90 KB).
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung per Anmeldeformular und die Buchung des Mastermoduls „Abschlussprüfung“ während der regulären Buchungsfristen für das Ablegen der Abschlussprüfung zwingend sind.
Wir weisen Sie zudem darauf hin, dass Sie sich während den dafür vorgesehenen Fristen in der App "Studienfortschritt und -abschluss" im Studierendenportal für Ihren Studienabschluss anmelden müssen (siehe unten Abschnitt zur Anmeldung zum Masterabschluss).
Termine
Die Abschlussprüfungen finden statt
- im HS: letzte vier Semesterwochen im Dezember (Wochen 48-51)
- im FS: letzte vier Semesterwochen im Mai (Wochen 19-22).
Die Prüfungen werden vom Institut für Erziehungswissenschaft organisiert. Es können keine Terminwünsche angebracht werden. Die individuellen Prüfungstermine werden den Studierenden spätestens drei Wochen vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt.