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Institut für Erziehungswissenschaft

Zusatzqualifikation für den Unterricht an Berufsmaturitätsschulen

Allgemeines

Studierende, die fachspezifischen Unterricht an Berufsfachschulen, inklusive Berufsmaturität, lehren möchten, können die dafür notwendige «Berufspädagogische Zusatzqualifikation» an der UZH wie folgt erwerben:

  • im Rahmen des Komplementären Studienprogramms BPZQ im
    • Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» oder im
    • Studiengang «Erweiterungsdiplom über ein zusätzliches Unterrichtsfach»
  • oder nach Erwerb des Lehrdiplomstudiums im Studiengang «Berufspädagogische Zusatzqualifikation»

Im Studiengang für das Unterrichtsfach «Wirtschaft und Recht» ist die Zusatzqualifikation in den Pflichtbereich integriert.

Elemente der «Berufspädagogischen Zusatzqualifikation»:

  • Nachweis über eine betriebliche Erfahrung (ausserschulische Tätigkeit) im Umfang von mindestens sechs Monaten Vollzeitbeschäftigung sowie
  • erfolgreiches Absolvieren der unten aufgeführten Module im Umfang von 300 Lern- stunden (10 ECTS).

Fächer der Berufsmaturitätsschulen:

Die Berufspädagogische Zusatzqualifikation (BPZQ) kann an der UZH für folgende Unterrichtsfächer erworben werden:

Unterrichtsfach: entspricht BM-Fach:

Deutsch

Erste Landessprache

Französisch und Italienisch

Zweite Landessprache

Englisch

Dritte Sprache

Mathematik

Mathematik

Biologie, Chemie und Physik

Naturwissenschaften

Wirtschaft und Recht

Finanz- und Rechnungswesen

Wirtschaft und Recht

Philosophie, Pädagogik/Psychologie

Sozialwissenschaften

Geschichte Geschichte und Politik

Geographie

Technik und Umwelt
Spanisch Spanisch als Freifach/Wahlfach
Sport (für ETH-Mobilitätsstudierende) Sport

Hinweis zum Unterrichtsfach Informatik:
Gemäss SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) dürfen wir für Informatik keine Bescheinigung über die Berufspädagogische Zusatzqualifikation ausstellen, da Informatik an Berufsmaturitätsschulen nicht als allgemein bildendes oder Freifach/Wahlfach, sondern ausschliesslich im Rahmen der berufsspezifischen Ausbildung für Informatiker angeboten wird. Die Module der Berufspädagogischen Zusatzqualifkation können dennoch absolviert werden. Als Nachweis Ihrer Kompetenz bei Bewerbungen verwenden Sie Ihren Academic Record zusammen mit dem Nachweis über die sechsmonatige betriebliche Tätigkeit.

Betriebliche Tätigkeit

Die sechsmonatige betriebliche Tätigkeit ist in der Studienordnung in § 28 geregelt. Grundsätzlich gilt:

  • Für die berufspädagogische Zusatzqualifikation für den Unterricht an Berufsmaturitätsschulen umfasst die ausserschulische Tätigkeit sechs Monate bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % gemäss Berufsbildungsverordnung (Art. 46 Abs. 1 lit. c). Die sechs Monate können mehrere Arbeitsverhältnisse umfassen und aus Voll- und Teilzeitanstellungen zusammengesetzt sein. Die Anstellungen müssen insgesamt mindestens 900 Stunden (netto, ohne Ferien) umfassen.
  • Es werden ausschliesslich betriebliche Tätigkeiten anerkannt.

Der Nachweis über die betriebliche Tätigkeit erfolgt idealerweise vor dem Besuch der unten aufgeführten Module mit dem Formular Nachweis betriebliche Tätigkeit (PDF, 110 KB), spätestens aber bei der Anmeldung zur Diplomprüfung (vgl. Seite 4 der Anmeldung «Diplomprüfung»).

Module zur «Berufspädagogik»

Die Berufspädagogische Zusatzqualifikation (BPZQ) besteht aus drei Modulen mit insgesamt 10 ECTS.

Im ersten Modul werden berufspädagogische Grundlagen und Kenntnisse zum Berufsbildungssystem vermittelt, die beiden weiteren Module widmen sich dem Unterricht, der Schulentwicklung und der Unterstützung von Lernenden an Berufsmaturitätsschulen.

Das erste Modul wird jeweils im Frühjahrssemester, die anderen beiden Module werden jedes Semester angeboten. Es wird dringend empfohlen, das erste Modul vorgängig oder gleichzeitig mit den beiden anderen Modulen zu besuchen.

Die BPZQ kann somit kompakt im Frühjahrssemester absolviert oder auf zwei Semester verteilt werden (Frühjahrssemester: Grundlagen und Herbstsemester Modul 2 und 3). Ein Beginn mit den Modulen 2 und 3 empfiehlt sich aus inhaltlichen Gründen nicht.

Hinweis: Bei den Zeiten und Modalitäten der Veranstaltungen BPZQ gibt es per 2023 Änderungen. Die hier aufgeführten Angaben sind aktualisiert und gelten ab FS 2023.
Das Projektseminar der Vorlesung EGB von Maren Oepke findet nur im FS 2023 am Mittwoch statt. Nachher finden beide Projektseminare am Dienstag statt.

Frühjahrssemester (ab FS23): Komplementäres Studienprogramm BPZQ (Erziehungswissenschaft)
Erziehungswissenschaftliche Grundlagen der Berufsbildung und das Berufsbildungssystem der Schweiz (EGB)

 


4 ECTS

Di
14:00-15:45 (Vorlesung)

Di 12:15-13:45 oder
Mi 08:00-09:45
(Projektseminar zur Vorlesung)
Prof. Dr.
Katrin Kraus


Stefanie Dernbach
Dr. Maren Oepke
Herbst- und Frühjahrssemester: Komplementäres Studienprogramm BPZQ
Unterrichten an der Berufsmaturitätsschule: Unterrichtsgestaltung und Schulentwicklung (UBM)                                    3 ECTS Do 08:00-09:45        Anne Berger

(ehemals Lehr- & Lernort Berufsfachsch. I)

Lernende an der Berufsmaturitätsschule unterstützen und begleiten (LBM)

3 ECTS

Do 10:15-12:00

Clarissa Koller
(ehemals Lehr- & Lernort Berufsfachsch. II)

Unterrichtsfach «Wirtschaft und Recht»
Pflichtmodule im Frühjahrssemester
Erziehungswissenschaftliche Grundlagen der Berufsbildung und das Berufsbildungssystem der Schweiz (EGB)


 

4 ECTS

Di 14:00-15:45 (Vorlesung)

Di 12:15-13:45 oder
Mi 08:00-09:45 (Projektseminar zur Vorlesung)
Prof. Dr.
Katrin Kraus

Stefanie Dernbach

Dr. Maren Oepke

Lehr- und Lernort Berufsfachschule Teil 1: Fachdidaktik IV - Unterricht an Kaufmännischen Berufsfachschulen 3 ECTS
 
 
Fr 10:15-12:00
 
Dr. Nicole Tan-Hess,
Patrick Hunn
 
 

 

Pflichtmodul im Herbst- oder Frühjahrssemester
Lernende an der Berufsmaturitätsschule unterstützen und begleiten (LBM) 3 ECTS Do 10:15-12:00 Clarissa Koller

(ehemals Lehr- und Lernort Berufsfachschule II)

Unterrichtsfach Sport (für ETH-Mobilitätsstudierende)

Herbstsemester: Komplementäres Studienprogramm BPZQ:

Statt "Unterrichten an der Berufsmaturitätsschule: Unterrichtsgestaltung und Schulentwicklung" bei Anne Berger besuchen ETH-Mobiltiättsstudierende mit Unterrichtsfach Sport diese Veranstaltung:

Lehr- und Lernort Berufsfachschule Teil 1 Unterrichtsgestaltung (LfM Sport) 3 ECTS
 
 
Do 08:00-09:45

 
Andreas Thoma
 
 

Bitte beachten: Die Zeiten können variieren, verbindlich sind die Angaben im Vorlesungsverzeichnis.

Abschluss

Wer die Berufspädagogische Zusatzqualifikation (BPZQ) im Rahmen des Studiengangs «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» oder des Studiengangs «Erweiterungsdiplom über ein zusätzliches Unterrichtsfach» erwerben möchte und die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, vermerkt dies bei der Anmeldung zur Diplomprüfung «Lehrdiplom für Maturitätsschulen». Wenn die BPZQ im Rahmen des Studiengangs LfM absolviert wird, müssen sämtliche BPZQ-Leistungen bis zur Anmeldung der Diplomprüfung vorliegen (wie bei allen anderen LfM-Leistungen auch). Studierende mit Unterrichtsfach «Wirtschaft und Recht» sind automatisch für die BPZQ angemeldet.

Die vom SBFI anerkannte Bescheinigung über die berufspädagogische Qualifikation berechtigt zum Unterrichten in den entsprechenden Berufsmaturitätsfächern (siehe Fächer der Berufsmaturitätsschulen).

Hinweis für ETH-Lehrdiplomstudierende

Wer das Lehrdiplomstudium an der ETH absolviert, kann parallel dazu die Berufspädagogische Zusatzqualifikation an der UZH erwerben: Die Module werden an der ETH angerechnet, das Abschlussdokument wird an der UZH ausgestellt.

Späterer Erwerb der Berufspädagogischen Zusatzqualifikation

Wer im Rahmen des Studiengangs «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» oder des Studiengangs «Erweiterungsdiplom über ein zusätzliches Unterrichtsfach» das Zertifikat für die Berufspädagogische Zusatzqualifikation noch nicht erworben hat, kann mit demStudiengang «Berufspädagogische Zusatzqualifikation» die dafür erforderlichen Module nachträglich absolvieren.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für den Abschluss für den Studiengang «Berufspädagogische Zusatzqualifikation» mit einem Anmeldeformular anmelden müssen. Dieses befindet sich auf dieser Seite rechts im Teaser.
Die Anmeldefristen sind der 1. Juni (Frühjahrssemester) bzw. der 1. Januar (Herbstsemester).

Weiterführende Informationen

Formular Abschluss BPZQ

Anmeldeformular für Abschluss Studiengang BPZQ und ETHZ-Studierende.

Bitte beachten Sie die Anmeldefrist vom 1. Juni (Frühjahrssemester) und 1. Januar (Herbstsemester).

Weitere Informationen